Der Gesellenprüfungsausschuss besteht aus der gleichen Anzahl selbständiger Handwerker und Arbeitnehmer. Die selbständigen Handwerker werden von der Innungsversammlung, die Arbeitnehmer vom Gesellenausschuss gewählt. Das Mitglied des Lehrkörpers einer berufsbildenden Schule und sein Stellvertreter werden im Einvernehmen mit dem Leiter der Schule, nach Anhörung der Innung von der Handwerkskammer berufen.
folgende Personen sind im Gesellenprüfungsausschuss der Modellbauer-Innung Südbayern vertreten:
| Selbständige Handwerker: |
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| Stellvertreter: |
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| Arbeitnehmer: |
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| Stellvertreter: |
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| Mitglied des Lehrkörpers einer berusbildenden Schule |
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| Stellvertreter: |
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