Vorgehensweise zur Einreichung von Ausbildungsverträgen

Bei der Einreichung von Berufsausbildungsverträgen sind bitte folgende Punkte zu beachten

1.Ausbildungsverträge müssen immer in doppelter Ausfertigung (bei Umschulungsverträgen, die vom Arbeitsamt gefördert werden, in 3-facher Ausfertigung) eingereicht werden. Bitte jeweils versehen mit der Originalunterschrift des Auszubildenden und des Ausbilders sowie Firmenstempel !

2.Bei Minderjährigen muß der Ausbildungsvertrag auch vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben sein. Ebenso muß die Bescheinigung über Erstuntersuchung (siehe rotes Merkblatt Jugendarbeitsschutzgesetz) beiliegen.

3.Alle Angaben, insbesondere Beginn und voraussichtliches Ende der Ausbildung, sowie Ausbildungsvergütung bitte korrekt eintragen.

4.Für die Gebührenmarke der HWK werden unverändert EUR 25,-- berechnet.

5. Bei Umschulungsverträgen, die vom Arbeitsamt gefördert werden, muß der Sichtvermerk des Arbeitsamtes vorweg erfolgt und eingetragen worden sein.

6.Bei Umschulungsverträgen ohne Förderung des Arbeitsamtes sind die kammereigenen Richtlinien zu beachten. (Nachweis einer bereits abgeschlossenen anderen Ausbildung)

7.Einen Ausbildungsvertrag zum Download finden Sie unter www.hwk-muenchen.de --> Ausbildung

8.Es ist ratsam, dem Auszubildenden bis zur Aushändigung des von der HWK registrierten Ausbildungsvertrages eine zusätzlich angefertigte Kopie -als einstweiligen Nachweis des Beginns der Ausbildung- auszuhändigen.

Eine Bearbeitung der Ausbildungs- / Umschulungsverträge durch die Handwerkskammer –nach vorheriger Registrierung und Weiterleitung durch die Innung- ist erst nach korrekter Abgabe aller erforderlichen Unterlagen möglich !

Rückfragen oder die Anforderung fehlender Unterlagen verzögern die Bearbeitung leider unnötig !